Jedes Kind benötigt für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Persönliche Antragstellung – Identitätsfeststellung:
Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis der AntragstellerIn muss nachgewiesen werden.
aktuelle Kosten
Bezeichnung | Reisepass | Personalausweis |
Erwachsene | EUR 112,00 | EUR 91,00 |
bis zum 2. Geburtstag des Kindes | gebührenfrei | gebührenfrei |
nach dem 2. Geburtstag des Kindes | EUR 44,00 | EUR 39,00 |
ab dem 12. Geburtstag | EUR 112,00 | |
ab dem 16. Geburtstag | | EUR 91,00 |
Bei Erstausstellung eines Kinderreisepasses am 2. Geburtstag, ist der Reisepass gratis und für 5 Jahre gültig.
Bei Neugeborenen ist es daher empfehlenswert, zuerst einen Personalausweis erstellen zu lassen und am 2. Geburtstag (fällt dieser Tag auf einen Feiertag oder ein Wochenende, der nächste Werktag) einen kostenlosen Reisepass.
Zuständige Stelle
Die Bezirkshauptmannschaft ist im Bezirk Kufstein die zuständige Passbehörden. Der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Ausweisdokumentes kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Verständigungsservice
BürgerInnen können sich durch einen Verständigungsservice (oesterreich.gv.at) an einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern lassen. Dazu ist die ID-Austria notwendig.