Wie berichtet, kam es im Ortsteil Landl am 11.08.2026 zu Wasserengpässen bei der „Verwalteralmquelle“. Mittlerweile hat sich der Behälter wieder gefüllt, allerdings wurde am SO, 16.08.2026, in den Abendstunden ein Verbrauch von 60.000 Litern innerhalb von 3 Stunden festgestellt – was deutlich über dem normalen Verbraucht liegt.
Die Gemeinde Thiersee hat in diesem Zusammenhang Hinweise erhalten und festgestellt, dass von Hydranten Wasser ohne Zustimmung der Gemeinde entnommen wurde.
Die Gemeinde Thiersee weist ausdrücklich darauf hin, dass die unbefugte Entnahme von Wasser aus Hydranten verboten ist und strafrechtlich verfolgt werden kann. Hydranten dienen in erster Linie Feuerlöschzwecken und sind Teil der öffentlichen Wasserversorgung.
Die eigenmächtige Wasserentnahme aus Hydranten stellt eine Verwaltungsübertretung gemäß § 137 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) dar und kann u.a. mit Geldstrafen bis zu EUR 14.530,00 geahndet werden. Zusätzlich können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, falls es durch die nicht fachgerechte Bedienung zu Beschädigungen der Hydrantenkappen kommt oder im Brandfall kein Löschwasser zur Verfügung steht.
Sollte es zu Wasserengpässen kommen, erteilt die Gemeinde Thiersee gerne ihre Zustimmung zur Wasserentnahme von Hydranten. Dazu ist vorab Kontakt mit Bauhofleiter Martin Lindner (Telefon: 0664/52 22 920) aufzunehmen. Eine Genehmigung der Gemeinde Thiersee ist zwingend erforderlich.
Aufruf an die Bevölkerung
Die Gemeinde Thiersee bittet alle BürgerInnen, die Wasserentnahmen aus Hydranten beobachten, umgehend um Meldung an die Gemeinde Thiersee.
In dieser ohnehin schon prekären Situation ist es wichtig, dass alle gemeinsam die Wasserversorgung sichern und verantwortungsvoll mit der "Ressource Trinkwasser" umgehen.
Die Gemeinde Thiersee dankt für die Zusammenarbeit und das Verständnis.