Am Bäckenbichl entsteht mit „armona living“ ein modernes Wohnprojekt, das zeitgemäßen Wohnkomfort mit attraktiven Fördermöglichkeiten verbindet. Der Baustart für die insgesamt 40 Eigentumswohnungen ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Die Einteilung der Wohnungen gestaltet sich wie folgt:
- 14 wohnbaugeförderte Wohnungen gemäß Tiroler Wohnbauförderungsgesetz
- 14 Wohnungen für leistbares Wohnen (§ 15 TWFG)
- 12 frei verkäufliche Wohnungen
Je nach Gebäudeteil entstehen 3- und 4-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnnutzfläche von etwa 75 bis 80 m². Damit bietet das Projekt attraktiven Wohnraum für unterschiedliche Lebenssituationen – vom Starterhaushalt bis zur Familie.
Spätestens mit dem Antrag auf Baubewilligung bei der Gemeinde Thiersee wird der Bauträger ein detailliertes Exposé vorlegen, in dem die endgültigen Kaufpreise bekanntgegeben werden. Diese Informationen werden anschließend so rasch wie möglich allen InteressentInnen zur Verfügung gestellt.
Interessierte Personen, die sich um eine wohnbaugeförderte Wohnung bewerben möchten, werden ersucht, vorab zu prüfen, ob sie die geltenden Einkommensgrenzen der Wohnbauförderung erfüllen (1/12 des jährlichen Familiennettoeinkommens). Die Gemeinde Thiersee empfiehlt, rechtzeitig einen Beratungstermin bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein zu vereinbaren:
https://termin.tirol.gv.at/public/standorte/bh-kufstein/leistungen/wohnbaufoerderung--beratungsgespraech
Zusätzlich wird empfohlen, frühzeitig mit einer Bank die mögliche Finanzierungshöhe abzuklären und sich eine entsprechende Finanzierungszusage ausstellen zu lassen. Diese Unterlagen sind bereits bei der endgültigen Bewerbung beizulegen.
Voraussetzungen für die Vergabe einer Wohnung:
- nachweisbarer Eigenbedarf (ausgenommen frei verkäufliche Wohnungen)
- Zusage Wohnbauförderung (ausgenommen frei verkäufliche Wohnungen)
- Finanzierungszusage einer Bank
- die Nutzung hat ausschließlich als Hauptwohnsitz zu erfolgen
- keine Weitervermietung (ausgenommen frei verkäufliche Wohnungen)
Bewerbungsberechtigte Personen
Grundsätzlich ist jede Person berechtigt, sich für die ausgeschriebenen Wohnungen zu bewerben. Vorrangiges Ziel der Gemeinde Thiersee ist es jedoch, Wohnraum und Eigentum für einheimische BürgerInnen zu schaffen.
BewerberInnen, die bereits Eigentum in Form eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses in der Gemeinde Thiersee besitzen, können am Vergabeverfahren für wohnbaugeförderte Wohnungen und geförderte Wohnungen nach § 15 teilnehmen, sofern sie sich verpflichten, dieses Eigentum an eine von der Gemeinde Thiersee namhaft gemachte Person zu veräußern. Der Kaufpreis wird auf Grundlage eines unabhängigen Schätzgutachtens ermittelt. Die Kosten dafür trägt die bzw. der aktuelle EigentümerIn.
Personen, die bereits Eigentum in Form eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses im EU-Raum besitzen, können ausschließlich am Vergabeverfahren für frei verkäufliche Wohnungen teilnehmen.
Sonstiges
Für Rückfragen steht Amtsleiter Mairhofer Markus telefonisch unter +43 5376 5231 17 oder per E-Mail an m.mairhofer@thiersee.gv.at gerne zur Verfügung.