Für alle Handwerkerleistungen seit 01.03.2024 kann für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich die Förderung „Handwerkerbonus“ beantragt werden.
Was wird gefördert?
- Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
- Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
- Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 01.03.2024 bis zum 31.12.2025.
- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
- Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
- Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Eine Liste förderfähiger Leistungen ist unter https://handwerkerbonus.gv.at/wp-content/uploads/2024/06/Liste-foerderfaehige-Leistungen-HWB-v3-130624.pdf abrufbar.