Hundesteuer - 2026


Steuersätze/Steuerbefreiung

  • Die Hundesteuer beträgt für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist, pro Jahr 114,00 Euro.
  • Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet zwei oder mehrere Hunde, erhöht sich die Steuer für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 228,00 Euro. 
  • Für Wachhunde und für Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, beträgt die Hundesteuer pro Jahr 45,00 Euro.
  • Für Assistenz- und Therapiehunde nach § 39a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 50/2025, ist keine Hundesteuer zu entrichten

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