Die Gemeinde informiert: Meldung eines Zweckfeuers im Freien

Eine Tafel mit weißem Text

Um allfälligen Fehlalarmen vorzubeugen, ist gemäß Forstgesetz 1975 die Anmeldung eines Zweckfeuers bei der Gemeinde notwendig.


Diese Maßnahme dient sowohl der Sicherheit als auch dem Umweltschutz.
Für die Anmeldung steht ein Online-Formular unter https://forms.tirol.gv.at zur Verfügung.

 

Wichtige Fristen:

  • Brauchtumsfeuer und Materialfeuer: Anmeldung mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin.
  • Lawinenholzverbrennung: Anmeldung spätestens 4 Tage vor der Durchführung.

19.06.2026